KI-Urheberrecht

Created: 2024-07-23 Updated: 2025-11-26

Diese Seite beschäftigt sich mit der Frage nach dem Urheberrecht von mit Künstlicher Intelligenz erstellten Werken.

Schutz der eigenen Kreativität

Kreativität ist die Idee, dass einem Menschen die Fähigkeit zugesprochen wird, etwas Einzigartiges in die Welt zu bringen. Diese Vorstellung hält einer genaueren Untersuchung nicht stand, da die Materialien, die es benötigt, um etwas in die Welt zu bringen, bereits in der Welt vorhanden sein müssen (Farben, Frequenzen, Gefühle), da sie ansonsten nicht von anderen Menschen wahrgenommen werden können.

Nun könnte man behaupten, dass Kreativität dann vor allem die Anordnung dieser Materialien zu einer bestimmten Form abdeckt. Kreativität meint dann die Fähgigkeit einer Person, etwas auf eine bestimmte Weise neu anzuordnen. Wenn das aber der Fall ist, dann lässt sich diese Fähigkeit nur sehr schwer von einer Künstlichen Intelligenz abgrenzen, da diese auf dieselbe Weise, neue Anordnungen aus ihren vorhandenen Erfahrungen erstellt.

Die Idee einer eigenen kreativen Leistung erscheint daher als fragwürdig, da Kreativität von den Werkzeugen, Materialien und Erfahrungen abhängig ist, die einem zur Verfügung stehen. Das gilt für Menschen und Künstliche Intelligenz gleichermaßen.

Diebstahl von Wahrnehmungen

Häufig wird Künstlicher Intelligenz unterstellt, dass sie die Kunst anderer Menschen stiehlt, weil die Künstliche Intelligenz mit dieser Kunst trainiert worden ist. Es wird darüber hinaus behauptet, dass die digitalen Bilder im Modell abgelegt sind. Das bedeutet, dass nicht nur etwas gelernt worden ist, sondern dass die Bilder als urheberrechtlich geschütztes Werk in das Modell integriert worden sind.

Technisch gesehen wird bisher in größeren multimodalen Sprachmodellen kein Werk vollständig im Modell abgelegt, sondern es handelt sich um Zahlen, die so angepasst werden, dass eine Aufforderung zur Reproduktion eine Ausgabe erzeugt, die den verschiedenen semantischen Konzepten des Modells am ehesten visuell entspricht. Das bedeutet, dass das Modell auf eine ähnliche Weise wie ein Mensch arbeitet, wenn eine andere Person die Aufgabe erteilt, ein bestimmtes Bild in einem bestimmten Stil zu erstellen.

Urheberrecht und Identität sind dabei stark miteinander verbunden und Kunstschaffende möchten gern Anerkennung dafür bekommen, dass sie Zeit investiert und dadurch etwas geschaffen haben, das sie wiederum stark mit sich selbst verknüpfen. Letztendlich sind aber alle Medien nur Farben, Formen, Töne und Regeln, die bereits zu jeder Zeit vorhanden gewesen sind. Niemand würde für sich behaupten, den Strich oder die Farbe Gelb erfunden zu haben.

Wenn nun dazu übergegangen wird, bestimmte Strichfolgen und bestimmte Farbzusammensetzungen für sich selbst zu beanspruchen, dann muss es einen Ausgleich zwischen Gesellschaft und einzelnen Individuen geben. In dieser Überzeugung verringert jedoch jedes Werk den möglichen Raum, in dem ein anderer Mensch selbst Werke schaffen kann. Auch rechtlich gesehen ist das Urheberrecht deshalb an bestimmte Fristen gebunden, weil ein Schutz der eigenen Arbeit nicht unbegrenzt gegenüber der Kultur einer Gesellschaft aufrechterhalten werden kann.

Diebstahl ist im Kontext digitaler Werke schon immer ein merkwürdiger Begriff, da eine Kopie keinen messbaren physischer Verlust darstellt. Ganz im Gegenteil ist die Kopie eine Verdopplung des physischen Produkts. Der Verlust beschäftigt sich demnach mit dem Wert und dem möglichen Preis, der einem digitalen Produkt zugeschrieben werden kann, wenn es beliebig kopiert werden kann. Letztendlich ist es eine gesellschaftliche Fragestellung, ob Menschen nicht mit der Arbeit von anderen Menschen Geld verdienen dürfen. Wenn sich aber dafür entschieden wird, dann sollte man sich bewusst sein, dass jede Arbeit in gewisser Weise mit der Arbeit von anderen Mensch Geld verdient, da es sich um eine Gemeinschaft handelt. Wenn ein Loch mit einem Bagger ausgehoben wird, dann muss niemand Geld an die Person bezahlen, die den Bagger oder das effiziente Ausheben eines Loches erfunden hat.

Umgekehrt kann man die Argumentation von Kunstschaffenden daran vorführen. Wenn etwas wahrgenommen wird, stiehlt man dann einen Teil dieser Sache, weil man eine Kopie in der eigenen Erfahrung erstellt, obwohl man keinen Vertrag eingegangen ist, dass man diese Sache wahrnehmen darf? Darf man etwas aus seiner eigenen Erfahrung heraus zeichnen, wenn es eine exakte Kopie des Originals ist? Es gibt eine Reihe von Fragen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Erfahrung von in diesem Kontext vor allem öffentlichen Werken, bei denen eine intuitive Beantwortung nicht so leicht fällt.

Memes

Ein weiterer für mich unaufgelöster Widerspruch besteht in der Frage, inwiefern Menschen es für richtig erachten können, Kunst auf Basis von Memes zu erstellen oder Memes ganz generell zu benutzen, ohne sich Gedanken über abgebildete Personen oder Urheberrechte zu machen, aber Künstlicher Intelligenz vorwerfen, ungefragt auf Basis öffentlicher Werke neue Medien zu erstellen.

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