KI-Verordnung der EU
Created: 2024-11-29 Updated: 2024-11-29
Konformitätsbewertung ist ein Verfahren, um festzustellen, ob man ein Hochrisiko-KI-System betreibt.
KI-Kompetenz muss geschult werden, Konsequenzen und Risiken bewusstmachen.
Unterschied Anbieter und Betreiber
- Anbieter: Entwicklung und Veränderung von KI-Modellen
- Betreiber: Anwendung von KI-Modellen
Zentrale Anforderungen an Anbieter und Betreiber
- Verbotene Praktiken im KI-Bereich (Art. 5)
- Qualitätsmanagementsystem (Art. 17)
- Aufbewahrung der Dokumentation (Art. 18)
- Automatisch erzeugte Protokolle (Art. 19)
- Korrekturmaßnahmen und Informationspflicht (Art. 20)
- EU-Konformitätserklärung (Art. 47)
- Transparenzpflichten (Art. 50)
- Beobachtung nach dem Verkehr und Plan für die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen für Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 72)
- Meldung schwerwiegender Vorfälle
- Grundrechte-Folgenabschätzung für Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 27)
Hochrisikosysteme
- Daten und Daten-Governance (Art. 10)
- Technische Dokumentation (Art. 11)
- Aufzeichnungspflichten (Art. 12) iSv. Logging
- Transparenz und Bereitstellung von Informationen für die Betreiber (Art. 13)
- Menschliche Aufsicht (Art. 14)
- Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15)
Probleme
- Widerspruch zur Datensparsamkeit und Datenschutz